Wahlurne und Stimmzettel

Europawahl 2024 - Wie wählen EU-Bürger?


am 26.03.2024 von Barbara Rau

Die zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments findet in Deutschland am Sonntag, 9. Juni statt. Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen.

Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland ist der Eintrag in das Wählerverzeichnis der deutschen Wohnsitz-Gemeinde erforderlich. Die betreffenden Personen erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. Für die Eintragung in das Wählerver-zeichnis müssen Unionsbürger im Rathaus ihres Wohnorts bis spätestens zum 19. Mai (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. In Isny erfolgt das im BürgerBüro. Der Antrag kann auch per Post an die Gemeinde geschickt werden.
Das Formular und ein Merkblatt gibt es im BürgerBüro und auf der Homepage der Stadt Isny www.isny.de/europa-kommunalwahl wo weitere Informationen und Links zu finden sind.